MIETBEDINGUNGEN FERIENHÄUSER

  1.  - Begriffsbestimmungen

    Mieter: die Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertrag über ein Ferienhaus abschließt.
    Mitmieter/Gast
    : die Person, die zusammen mit dem Mieter im Ferienhaus wohnt.
    Vermieter: die natürliche oder juristische Person, die das Ferienhaus an den Mieter vermietet.
    Verwalter: die Person, die die Verwaltungsaufgaben für das Ferienhaus an diesem Ort wahrnimmt.
    Mietvertrag: der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
    Mietbedingungen: die vorliegenden Mietbedingungen für das Ferienhaus.
    Arbeitstag: Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr, mit Ausnahme der in den Niederlanden anerkannten Feiertage.
    Ferienhaus: das Mietobjekt, wie im Mietvertrag beschrieben, einschließlich des Geländes.
  2. - Anwendbarkeit der Mietbedingungen
    1. Die Mietbedingungen gelten für das Angebot, den Mietvertrag und die Leistungen des Vermieters.
    2. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
    3. Der Geltung etwaiger vom Mieter verwendeter Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
    4. Zusätzlich zu diesen Mietbedingungen kann der Vermieter vor Ort eine zusätzliche Hausordnung aufstellen.
  3. - Vereinbarung

    1. Nur Familien können das Ferienhaus nutzen. Andere Gruppen sind nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters gestattet. Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Buchung volljährig sein.

    2. Der Mietvertrag kommt nach Annahme des Angebots durch den Mieter und nur dann zustande, wenn Mieter und Mitmieter Absatz 1 einhalten. Die Annahme durch den Mieter kann per E-Mail oder Telefon erfolgen.

    3. Der Mietvertrag kommt vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Ferienhauses zustande.

    4. Die endgültige Bestätigung erfolgt nach Prüfung der Verfügbarkeit und ob der Mieter und die vorgesehenen Mitmieter die angegebenen Bedingungen erfüllen.

    5. Der Vermieter ist berechtigt, sein Angebot ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf des nächsten Werktages nach Annahme des Angebots zu widerrufen.

    6. Nach der Übernahme steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu.

    7. Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot binden den Vermieter nicht.

    8. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung muss der Mieter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchung prüfen und etwaige Auslassungen oder Ungenauigkeiten innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt dem Vermieter mitteilen.

    9. Die Nutzung von (Motor-)Fahrzeugen, Fahrrädern, Wasserfahrzeugen und anderen Transportmitteln, die sich möglicherweise im Ferienhaus befinden, ist niemals im Mietvertrag enthalten.

  4. - Mietbetrag und Zahlung
    1. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich der Mietpreis nach dem zum Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Mietpreis des Ferienhauses; – einschließlich der auf der Website in der Beschreibung des Ferienhauses ausdrücklich genannten Kosten; – exklusive Anzahlung und eventueller Zusatzkosten für Zusatzleistungen. - exklusive 25 Euro Reservierungskosten.

    2. Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises zu leisten.

    3. Die Restmiete ist spätestens 8 Wochen vor Mietbeginn zu bezahlen.

    4. Bei Buchungen, die innerhalb von 8 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, ist der volle Mietbetrag innerhalb von 3 Tagen nach Bestätigungsdatum zu bezahlen. Bei Buchungen, die innerhalb von zehn Kalendertagen vor Mietbeginn erfolgen, ist der gesamte Mietbetrag noch am selben Tag per Eilüberweisung zu überweisen.

    5. Abhängig davon, was im Mietvertrag festgelegt ist, werden die Nebenkosten im Voraus erhoben, sind vor Ort beim Vermieter zu entrichten oder werden von der Kaution abgezogen.

    6. Der Vermieter ist nach Vertragsschluss berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn diese auf gesetzliche Regelungen wie etwa Steuererhöhungen oder staatliche Abgaben zurückzuführen sind.

  5. - Kaution

    1. Sofern im Mietvertrag nichts anderes angegeben ist, muss die Kaution bei Ankunft an der Wohnadresse an den Verwalter des Ferienhauses gezahlt werden.

    2. Schäden am Ferienhaus oder Schäden oder Verlust von Gegenständen im oder am Ferienhaus können von der Kaution abgezogen werden.​

    3. Der berechnete Restbetrag der Kaution wird vom Verwalter in bar zurückerstattet oder vom Vermieter per Banküberweisung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Aufenthalt zurückerstattet.

  6. - Zahlungsverzug

    1. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist(en) gerät der Mieter ab dem Tag des Ablaufs dieser Frist ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet der Mieter die gesetzlichen Zinsen.

    2. Ist der Mietbetrag nicht zum vereinbarten Termin und in jedem Fall vor Beginn der Mietzeit eingegangen, ist der Vermieter außerdem berechtigt, die Leistung auszusetzen und dem Mieter den Zutritt zum Mietobjekt zu verweigern.

    3. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, nachdem dem Mieter eine letzte angemessene Zahlungsfrist gesetzt wurde. Die Fristsetzung ist frei wählbar und kann unter anderem per E-Mail erfolgen. Als angemessen gilt eine Frist von 7 Tagen. Bei einer Last-Minute-Buchung verkürzt sich die Laufzeit. Im Falle einer Stornierung aus diesem Grund bleibt der Mieter für den Mietbetrag als „Schaden“ haftbar.

    4. Der Mieter ist außerdem zum Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten verpflichtet, wenn der Mieter trotz Mahnung nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang der Mahnung eine Zahlung geleistet hat. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15 % des Forderungsbetrags bis zu 2.500 €, 10 % auf die weiteren 2.500 €, 5 % auf die weiteren 5.000 € und 1 % auf den darüber hinausgehenden Betrag, mindestens jedoch 40 €.

  7. - Stornierung

    1. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.

    2. Im Falle einer Stornierung durch den Mieter fallen folgende Kosten an:

      - bis 56 Tage vor Reiseantritt: die Anzahlung:

      - Tag 56 bis Tag 31 vor Reiseantritt: 50 % des Mietpreises.

      - 30 Tage vor Abreise oder später: der volle Mietbetrag.

    3. Maßgeblich ist der Tag, an dem die schriftliche Stornierung beim Vermieter eingeht.

    4. Dem Mieter wird empfohlen, rechtzeitig eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

  8. – Änderungen durch den Mieter

    1. Der Mieter kann nach Vertragsabschluss Änderungen verlangen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die gewünschte Änderung anzunehmen und ist berechtigt, Änderungskosten in Rechnung zu stellen.

  9. – Änderung oder Stornierung durch den Vermieter

    1. Der Vermieter hat das Recht, im Falle höherer Gewalt die vereinbarte Leistung in einem oder mehreren Punkten zu ändern oder den Vertrag zu kündigen. Hierzu zählen auch: - besondere oder persönliche Umstände des Hauseigentümers. - die Situation, in der das Ferienhaus in der Zwischenzeit verkauft wird und der neue Eigentümer die Bereitstellung des Ferienhauses verweigert oder nicht bestätigt.

    2. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mietvertrag durch Bereitstellung einer gleichwertigen Alternative nachzukommen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Als gleichwertige Alternative wird ein anderes Ferienhaus vermutet, wenn es nach objektiven Maßstäben gleichwertig ist und etwaige zwischen den Parteien zusätzlich vereinbarte besondere Anforderungen erfüllt.

    3. Wird der Mietvertrag durch den Vermieter aufgrund höherer Gewalt gekündigt, wird nur der an den Vermieter gezahlte Mietzins zurückerstattet. Ein weiterer (Schadens-)Schadensersatz ist nicht fällig.

  10. - Pflichten des Mieters und Mitmieters

    1. Mieter und Mitmieter/Gäste haben sich an die vom Vermieter festgelegte Hausordnung des Ferienhauses zu halten. Diese finden Sie im Ferienhaus.

    2. Partys, laute Musik, sonstige Belästigungen und illegale Aktivitäten sind ausdrücklich nicht gestattet.

    3. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Ferienhaus unterzuvermieten oder es Dritten anderweitig zur Nutzung oder Überlassung zu überlassen.

    4. Der Vertrag betrifft die Vermietung eines Ferienhauses, wobei es sich naturgemäß um eine kurzfristige Vermietung handelt. Die Vermietung des Ferienhauses für mehr als drei Monate und/oder zur nicht zu Freizeitzwecken genutzten Unterkunft oder Nutzung ist nicht gestattet und stellt einen Grund für die sofortige Kündigung des Mietvertrags, die Räumung und die Verweigerung des (weiteren) Zugangs zum Ferienhaus dar.

    5. Das Ferienhaus (einschließlich Grundstück) darf nicht von mehr Personen genutzt werden, als in der Buchungsbestätigung angegeben. Dies gilt sowohl für Übernachtungsgäste als auch für Tagesbesucher. Es dürfen nicht mehr Personen im Ferienhaus (einschließlich Grundstück) übernachten, als in der Buchungsbestätigung angegeben. Stellt sich heraus, dass es mehr Nutzer gibt, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und dem/den Mitmietern den Zutritt zu verweigern und einen Betrag von 200,00 EUR pro überzähliger Person zu berechnen.

    6. Das Mitbringen von Haustieren ist ohne schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Wird dies festgestellt, hat der Vermieter das Recht, dem Mieter und/oder dem/den Mitmietern ohne weitere Ankündigung den weiteren Zutritt zum Ferienhaus zu verweigern.Bei der Ankunft kann der Manager den Mieter um einen Ausweis bitten, um die Identität des Mieters zu überprüfen. Kann sich der Mieter nicht ausweisen oder stimmt der Ausweis nicht mit den Angaben im Mietvertrag überein, kann der Zutritt zum Ferienhaus verweigert werden.

    7. Am Abreisetag muss das Ferienhaus in gutem Zustand, aufgeräumt und besenrein an den Vermieter/Verwalter zurückgegeben werden.

    8. Durch die Nutzung des Ferienhauses sind die Mitmieter an diesen Mietvertrag und die Hausordnung gebunden. Der Mieter muss die Mitmieter über diese Mietbedingungen informieren.

    9. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich oder per E-Mail zu kündigen und die sofortige Räumung des Ferienhauses zu verlangen, wenn der Mieter/Mitmieter seine Fürsorgepflicht für das Ferienhaus erheblich verletzt, wenn er in dem Ferienhaus mehr oder andere Personen und/oder Tiere unterbringt als im Vertrag erlaubt, wenn er Schäden am Ferienhaus verursacht, wenn er Belästigungen verursacht oder sonst seinen Pflichten als guter Mieter nicht nachkommt. In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung der Miete und ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der dem Vermieter durch die Handlungen oder Unterlassungen des Mieters oder Mitmieters entstanden ist.

  11. - Haftung des Mieters und Mitmieters

    1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für alle Verluste und/oder Schäden, die während oder nach der Mietdauer des Ferienhauses für den Vermieter infolge des Aufenthalts entstehen, unabhängig davon, ob diese Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters und/oder der Mitmieter oder durch Dritte, die sich durch ihre Handlungen im Ferienhaus aufgehalten haben, oder durch Tiere oder Gegenstände in ihrer Obhut verursacht wurden.

    2. Zu den Schäden können neben den Reparatur- oder Ersatzkosten auch Mindermieteinnahmen und Schäden im Zusammenhang mit Stornierungen oder Entschädigungen des Mieters in späteren Mietperioden gehören.

  12. - Beschwerden

    1. Der Mieter hat das Ferienhaus und die vorhandenen Gegenstände zu Beginn gründlich auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Festgestellte Mängel und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch am Anreisetag zu melden.

    2. Nicht gemeldete Mängel und Schäden gelten als während des Aufenthalts entstanden und gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Mangel oder Schaden bereits vor Beginn bestanden hat.

    3. Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Mieter unverzüglich nach ihrem Auftreten dem Vermieter anzuzeigen.

    4. Der Mieter hat dem Vermieter Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben und zu diesem Zweck Zutritt zum Ferienhaus zu gewähren.

    5. Sollte die Beschwerde nach Ansicht des Mieters vom Vermieter nicht ausreichend gelöst worden sein, hat der Mieter dies unverzüglich, spätestens jedoch zwei Monate nach Rückkehr, schriftlich zu melden.

  13. – Haftung und Haftungsbeschränkung

    1. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, sofern der Mangel nicht auf ihn zurückzuführen ist.

    2. Die Haftung des Vermieters für Personenschäden und Tod ist auf den Betrag beschränkt, den die Versicherung des Vermieters abdeckt, zuzüglich der Selbstbeteiligung gemäß der Police.

    3. Die Haftung des Vermieters für Vermögensschäden des Mieters und der Mitmieter gesamtschuldnerisch ist auf maximal die Höhe des Mietpreises begrenzt.

    4. Der Vermieter haftet nicht, soweit der Mieter/Mitmieter etwaige Schäden im Rahmen einer Versicherung, beispielsweise einer Krankenversicherung, einer Reiseversicherung oder einer Reiserücktrittsversicherung, ersetzen konnte.

    5. Eine Haftung für Schäden und Kosten, die dem Mieter oder Mitmieter bei der Ausübung seines Berufes oder Gewerbes entstehen, ist ausgeschlossen.

    6. Die Absätze 2 bis 5 dieses Artikels gelten nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters selbst verursacht wurde.

    7. Die Klagerechte des Mieters verjähren ein Jahr nach ihrer Entstehung.

  14. Schlussbestimmungen

    1. Sollte und soweit sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig erweisen oder annulliert werden, bleiben die anderen Bedingungen in Kraft und die annullierte/nichtige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Umfang der vorherigen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

    2. Alle in diesen Mietbedingungen enthaltenen Bestimmungen, einschließlich Haftungsausschlüssen und -beschränkungen, können von den Eigentümern des Ferienhauses, den Verwaltern sowie den Mitarbeitern des Vermieters und von ihm beauftragten Dritten geltend gemacht werden.

    3. Der Mieter kann seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

    4. Alle Angebote, Vereinbarungen und deren Umsetzung, auf die diese Mietbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, sofern dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

    5. Streitigkeiten, die sich aus der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich dem Zivilgericht in Amersfoort vorgelegt, es sei denn, dies verstößt gegen zwingendes Recht.

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